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   BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U   

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https://dejure.org/1954,981
BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U (https://dejure.org/1954,981)
BFH, Entscheidung vom 06.10.1954 - II 176/52 U (https://dejure.org/1954,981)
BFH, Entscheidung vom 06. Oktober 1954 - II 176/52 U (https://dejure.org/1954,981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Aufrechnungserklärung im Stundungsverfahren oder Beitreibungsverfahren - Möglichkeit der Aufrechnung des Steuerpflichtigen mit Gegenforderungen, die vor dem 09.Mai 1945 entstanden sind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 59, 432
  • BStBl III 1954, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.1951 - GSZ 1/51

    Aufrechnung gegen das Reich

    Auszug aus BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U
    Da der Umstand, daß RM-Schuldverbindlichkeiten des Deutschen Reiches nach den Vorschriften des Umstellungsgesetzes (UmstG) von der Umstellung auf Deutsche Mark ausgeschlossen sind, die Aufrechnung gemäß dem Gutachten des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 1951 - Beschluß des Bundesgerichtshofs GSZ 1/51 vom 20. Juni 1951, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 2 S. 300 ff. - jedenfalls dann nicht hindert, wenn vor der Währungsumstellung eine Aufrechnungslage bestanden hat, so hätte das Finanzgericht nur prüfen müssen, ob im vorliegenden Falle eine solche Aufrechnungslage vor der Währungsreform gegeben war.
  • BFH, 10.11.1953 - I 108/52 S

    Grundsätzliche Berechtigung des Steuerpflichtigen zur Aufrechnung gegen den

    Auszug aus BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U
    Denn nach der Entscheidung des I. Senats des Bundesfinanzhofs I 108/52 S vom 10. November 1953 - Bundessteuerblatt (BStBl.) 1954 III S. 26 -, der sich der II. Senat insoweit anschließt, kommt es für das Aufrechnungsrecht des Steuerpflichtigen nicht darauf an, ob der Steueranspruch, gegen den aufgerechnet werden soll, bereits festgesetzt oder fällig war, sondern nur darauf, daß er bereits entstanden war.
  • RFH, 03.05.1933 - IV A 289/32
    Auszug aus BFH, 06.10.1954 - II 176/52 U
    Sie können sich vielmehr auch der sonstigen, schon vor der Einführung des § 125 AO bestehenden Rechtsbehelfe und Rechtsmittel in der gleichen Weise bedienen wie vorher (vgl. dazu auch Reichstagsdrucksache Nr. 568 IV 1928 S. 215-216, wiedergegeben im Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 289/32 vom 3. Mai 1933, Slg.Bd. 33 S. 146 f.).
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Eine endgültige gerichtliche Klärung konnte nur im Anschluß an diese Verwaltungsverfahren erfolgen (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1954 II 176/52 U, BFHE 59, 432, BStBl III 1954, 375, und vom 27. Oktober 1972 VI R 310/68, BFHE 107, 272, BStBl II 1973, 89; ebenso: Tipke/Kruse, Reichsabgabenordnung, 7. Aufl., § 125 Tz. 1).
  • BFH, 27.10.1972 - VI R 310/68

    Verbuchung von Steuerschulden - Verwaltungsakt - Abrechnungsverfahren -

    Eine endgültige Klärung kann jedoch, wie bereits in dem Urteil des BFH II 176/52 U vom 6. Oktober 1954 (BFH 59, 432, BStBl III 1954, 375) ausgeführt worden ist, nur im Wege des Abrechnungsverfahrens nach § 125 AO bzw. des Erstattungsverfahrens nach §§ 150 f. AO, falls bereits Zahlung erfolgt sein sollte, herbeigeführt werden.
  • BFH, 05.09.1955 - II 126/55 U
    Der Senat hat in dem Urteil II 176/52 U vom 6. Oktober 1954 (Slg. Bd. 59 S. 432, BStBl. III S. 375) darauf hingewiesen, daß es im Rahmen eines Stundungsverfahrens erforderlich werden kann, über die Frage der Aufrechnung mit zu entscheiden, selbst wenn die Klärung der Frage im Wege des ordentlichen Rechtsmittelverfahrens nach § 125 AO bzw. im Wege des Erstattungsverfahrens gemäߧ§ 150 ff. AO noch nicht herbeigeführt worden ist.
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